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© Christoph Püschner/Zeitenspiegel

Kreis Freudenstadt

Ambulant Betreutes Wohnen Kreis Freudenstadt

Kennen Sie das? Beziehungsprobleme, gesundheitliche Schwierigkeiten, Schulden oder eine drohende Wohnungskündigung durch den Vermieter belasten Sie. Wenn die Hilfen der Fachberatungsstelle nicht ausreichen, kann das Ambulant Betreute Wohnen für Sie eine gute Unterstützung sein.

Holen Sie sich unsere Unterstützung.

Dieses Angebot können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie eine eigene Wohnung haben und weiterhin möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben wollen. Als vorbeugende Maßnahme ist das Ambulant Betreute Wohnen eine gute Möglichkeit, um zu verhindern, dass Sie Ihre Wohnung verlieren. Das Ambulant Betreute Wohnen dient aber auch als Unterstützung und Stabilisierung nach dem Aufenthalt in einem Aufnahmehaus oder in einer stationären Einrichtung. Im Einzelfall kann das Ambulant Betreute Wohnen auch für Menschen auf Campingplätzen oder in Obdachlosenunterkünften angeboten werden. Bitte fragen Sie in unserer Fachberatungsstelle danach. Diese Hilfe ist für Sie kostenlos, sie ist einkommensunabhängig.

Das bieten wir:

  • 30 Plätze im Ambulant Betreuten Wohnen für Frauen und Männer, 4 Plätze für junge Erwachsene
  • Existenzsicherung: Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnraumes
  • Unterstützung bei Wohnungsfragen, Hilfen bei der Suche einer geeigneten, dauerhaften Wohnung
  • Beratung, persönliche Hilfen und Unterstützung: Gesprächsangebote, Krisenintervention, psychosoziale Stabilisierung
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei Suchtproblematik
  • Hilfen bei der Suche und Sicherung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Vermittlung in weiterführende Hilfen
  • Förderung des Zusammenlebens in der Gemeinschaft von Mieter/innen
  • Aufbau von Kontakten im Gemeinwesen (Nachbarschaft, Vereine, Kirchengemeinden usw.)
  • Hilfen beim Einleben in eine Wohnung

Auftraggeber und Hauptkostenträger des Angebotes ist der Landkreis Freudenstadt. Die Betreuungssätze werden hauptsächlichen durch das Sozialamt des Landratsamtes Freudenstadt finanziert. In Einzelfällen erfolgt die Finanzierung auch durch Sozialämter anderer Landkreise. Es besteht eine entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung.