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Corona-Einmalzahlung kann nur erster Schritt sein

Als einen ersten, wichtigen Schritt wertet Wolfgang Sartorius, Vorstand der Erlacher Höhe, den einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsbeziehende.

Großerlach. Die Große Koalition hat sich am Mittwochabend auf einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsbeziehende verständigt. Wolfgang Sartorius, Vorstand des diakonischen Einrichtungsverbunds Erlacher Höhe mit Sitz in Großerlach (Rems-Murr-Kreis), sieht darin einen ersten, wichtigen Schritt: „Die außergewöhnlichen Belastungen durch eine weltweite Pandemie sind in den Berechnungen der Regelsätze nicht vorgesehen, darauf weisen wir bereits seit Beginn der Pandemie hin. Offensichtlich hat die Koalition jetzt erkannt, dass auch Menschen, die vom Existenzminimum leben, auf Unterstützung und Solidarität angewiesen sind.“ Bereits Mitte März 2020 hatte die Erlacher Höhe zusammen mit der Diakonie Württemberg und weiteren Wohlfahrtsverbänden eine zumindest vorübergehende Anhebung des Regelsatzes um 100 Euro für Erwachsene und 80 Euro für Minderjährige angemahnt.

“Es darf nicht bei einer Einmalzahlung bleiben”

Einkommensarme trifft die Pandemie besonders hart. Durch die Lockdown-Maßnahmen fallen viele Hilfs- und Versorgungsangebote wie günstige Mittagstische oder Tafelläden weg, auch das kostenlose Mittagessen findet im Homeschooling nicht statt. Gleichzeitig reißen gestiegene Preise für frische Lebensmittel und die für Einkauf, Bus und Bahn notwendigen medizinischen Masken tiefe Löcher in die ohnehin schmalen Geldbeutel von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern. Denn die angekündigten Gutscheine für FFP2-Masken seien noch immer nicht bei allen Menschen angekommen, so Sartorius. Um die pandemiebedingten Mehrbelastungen auszugleichen, müsse deshalb die Grundsicherung erhöht werden. „Es darf nicht bei einer Einmalzahlung bleiben. Zumindest für die Dauer der Krise müssen die Regelsätze erhöht werden, damit einkommensarme Menschen die durch die Corona-Pandemie verursachten Mehrkosten stemmen können und nicht zusätzlich benachteiligt und abgehängt werden.“

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