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Wohnungslose Menschen vor Erfrierungstod und Corona schützen

Wohnungslose Menschen sind in der kalten Jahreszeit großen Gefahren ausgesetzt. Die Corona-Pandemie verschlechtert ihre Situation zusätzlich.

Großerlach/Schwäbisch Hall. Die Nächte werden zunehmend kälter und damit wird es dringlich, allen Menschen ohne Wohnung geeignete Schutzmaßnahmen anzubieten. Wohnungslose Menschen sind in der kalten Jahreszeit großen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Die Corona-Pandemie verschlechtert ihre Situation zusätzlich. Der diakonische Träger Erlacher Höhe mit Sitz in Großerlach (Rems-Murr-Kreis) dringt aus diesem Grund zusammen mit der Diakonie Deutschland darauf, die Angebote der Kältehilfe so aufzustellen, dass diese neben dem Kälteschutz auch den Infektionsschutz leisten können.

Die ohnehin begrenzten Plätze der Kältehilfe sind in diesem Jahr besonders knapp. In den letzten Jahren hat in Deutschland die Zahl der obdachlosen Menschen stetig zugenommen. Nach einer Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) waren es im Jahre 2018 rund 678.000 Personen, von denen etwa 41.000 ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben. Auch am Standort Erlach ist der Platz für Kältehilfe aufgrund der Corona-Pandemie eng begrenzt. Grund dafür sind die notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz. Um Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, muss in den Einrichtungen die Anzahl der Schlafplätze reduziert werden.

Dies bedeutet etwa in Schwäbisch Hall: „In den vier Zimmern unserer Notübernachtung Kelkertor in Schwäbisch Hall können wir in normalen Jahren bis zu zehn Menschen unterbringen, in diesem Jahr nur vier“, sagt Oliver Klein, Abteilungsleiter der Erlacher Höhe Hohenlohe-Franken. „Zudem müssen Isolations- und Quarantänemöglichkeiten geschaffen werden, damit wohnungslose Menschen, die sich infiziert haben, gut versorgt und alle anderen vor einer Ansteckung geschützt werden können.“

„Wir verweisen in Sachen Kältehilfe auf die Ordnungsämter der Kommunen, wo wir nicht selber helfen können“, sagt Wolfgang Sartorius, Vorstand der Erlacher Höhe. „Jeder obdachlose Mensch hat gegenüber der Kommune einen Rechtsanspruch auf Unterbringung. Letztlich ist es kommunale Aufgabe sicherzustellen, dass niemand auf der Straße erfriert, und dass in den kommunalen Obdächern zugleich die Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, die das Land verfügt hat.“

Bei der Erlacher Höhe begrüßt man, dass die Landesregierung den Kommunen zu diesem Zweck erneut Geld zur Verfügung stellt. Diese sind in der kalten Jahreszeit durch die Corona-Pandemie und die verschärften Maßnahmen besonders gefordert. Mit der „Soforthilfe für Obdachlose Winter“ unterstützt das Land Kommunen sowie Stadt- und Landkreise finanziell, zusätzlich geeignete Räumlichkeiten zu finden, die eine Notübernachtung sicherstellen und tagsüber zum Aufenthalt geöffnet sind. Insgesamt stehen für die Soforthilfe 400.000 Euro zur Verfügung.

„Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, die obdachlose Menschen bei Erfrierungsgefahr auf der Straße antreffen: Bitte wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle oder wählen Sie die kostenlose Nummer 112, damit können Sie Leben retten“, sagt Wolfgang Sartorius.

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